Kosten

Informationen zu den Gebühren der Rechtsanwaltskanzlei Winkelmann:

Erstberatungsgebühr

Die Kosten für eine Erstberatung betragen höchstens 190,00 EUR netto zzgl. der ges. MwSt. und werden auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet.

Kostenübernahme durch den Staat, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite

Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Dienste eines Rechtsanwalts, ohne dass der Rechtssuchende letztendlich selbst die Kosten dafür tragen müsste:

Die Beratungshilfe soll dem Rechtssuchenden eine kostenlose Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt ermöglichen. Durch sie sind die Kosten für eine Beratung und die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gedeckt. Ihr Rechtsanwalt rechnet die anfallenden Gebühren direkt mit der Staatskasse ab.
Das Formular zur Beratungshilfe finden Sie hier:
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Mit der Prozesskostenhilfe kann die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht finanziert werden. Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen werden die anfallenden Gerichtskosten und die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt vom Staat getragen. In Familiensachen wird Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Das Formular zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier:
Erklärung für Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Weitere Hinweise zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier:
Hinweisblatt zum Formular

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Ich werde mich in diesem Fall mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten aufkommt.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Ihr Gegner zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind. Bei den Kosten eines Gerichtsprozesses ist dies in der Regel dann der Fall, wenn Sie den Prozess gewinnen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hat Ihr Gegner Ihnen ebenfalls in vielen Fällen Ihre Kosten zu erstatten. Hierüber berate ich Sie gerne.

Unsere Gebühren

Sollte einer der vorgenannten Fälle bei Ihnen nicht in Betracht kommen, berechnet sich die Vergütung wie folgt:

In den Fällen, in denen ich Sie außergerichtlich vertreten, bestimmen sich die Gebühren zumeist nach dem Streitwert. Dies schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Über die Höhe der Gebühren berate ich Sie gerne. In bestimmten Fällen hat die Gegenseite die Gebühren zu übernehmen.

In den Fällen, in denen ich für Sie einen Prozess führe, bestimmen sich die Gebühren ebenfalls nach dem Streitwert. Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess voraussichtlich anfallenden Kosten ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier hat die Gegenseite in bestimmten Fällen die Gebühren zu tragen.